Ausnahmereglungen vom Betretungsverbot bis mind. 30.11.2020

Erstellt am 17. November 2020

In der Zeit bis zum 30.11.2020 sind unsere Säle aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung grundsätzlich geschlossen.

Wir konnten zwischenzeitlich eine Klärung mit der TiB über die Ausnahmen von dem Betretungsverbot herstellen. Ausnahmen gelten für:

  • Kaderpaare (Landes- oder Bundeskader),
  • Gruppen von max. 10 Kindern von max. 12 Jahren, sofern diese draußen trainieren und
  • Trainer*innen, die Online-Unterricht anbieten bzw. Videos erstellen.

Voraussetzung ist, dass alle Personen die Einhaltung der aktuell geltenden Regelungen jeweils mit ihrer Unterschrift bestätigt haben. Diese Regelungen und weitere Hinweise findet Ihr hier (Link auf http://www.pinkballroom.de/wp-content/uploads/TiB-Corona-Regeln_lockdown.pdf).

Das TiB-Gelände ist für diese Personen täglich zwischen 08:00 und 21:30 geöffnet.

Wir haben leider noch keine rechtsichere Klärung erhalten, ob Privatstunden für Kaderpaare durch die aktuelle Corona-Verordnung des Senats gedeckt ist. Wir bemühen uns weiterhin um eine Klärung und werden hier informieren, sobald uns diese vorliegt.

Allen, die tanzen dürfen, wünschen wir viel Spaß!

Allen Tänzer*innen und Trainer*innen wünschen wir Gesundheit und verliert nicht Eure Geduld.