Ab dem 15.11.2021 gilt die 2G-Regelung in unseren Vereinsräumen

Erstellt am 15. November 2021

Der Berliner Senat hat sich auf eine umfangreiche Ausweitung der 2G-Regel geeinigt. Die Entscheidung dazu erfolgte angesichts der Pandemieentwicklung und der erheblich gestiegenen Inzidenzzahlen in Berlin sowie bundesweit. Bei der Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen gilt von Montag an 2G - d.h. alle Tänzer*innen müssen vollständig geimpft und/oder genesen sein.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, sind dabei grundsätzlich von den 2G-Bedingungen ausgenommen. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, sind von der 2G-Regel ausgenommen, sie müssen jedoch negativ getestet sein (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).

Die 2G-Regel gilt für das Betreten aller Gebäude unseres Vereins (Sportzentrum wie Vereinsgebäude) und umfasst alle Anwesenden (Sportler*innen, Eltern, Trainer*innen). In den Gebäuden (u. a. in Tanzsälen, Umkleiden, Küche, Flure) gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Wir bitten alle Tänzer*innen und Trainer*innen mit Nachdruck, sorgsam auf die getroffenen Maßnahmen in unserem Verein und darüber hinaus zu achten, damit wir auch weiterhin unsere Sportarten so ausüben können wie in den letzten Wochen. Dazu gehört auch ein regelmäßiges Lüften des Tanzsaals. Bitte beachtet auch, dass ein freiwilliges Testen das Ansteckungsrisiko bei bereits Geimpften verringert.

Beste Grüße,

Eure Abteilungsleitung